Spanien
Daueraufenthalt in Spanien10 Monate Abwesenheit ∙ 5 Jahre ∙ <6 Monate Abwesenheit am Stück
Steuerliche Ansässigkeit in Spanien183 Tage ∙ Ab 1. Januar ∙ Beckham-Gesetz
Nur zur allgemeinen Information – keine Rechts-, Steuer-, Einwanderungs-, Finanz- oder sonstige Beratung. Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine fachkundige Beratung. Prüfen Sie die Angaben anhand der offiziellen Quellen und lassen Sie Ihre Situation von qualifizierten Beratern beurteilen: Für Ihre Entscheidungen sind Sie selbst verantwortlich.