Türkei
Kurzaufenthalt in der Türkei90 Tage ∙ Rollierende 180 Tage
Steuerliche Ansässigkeit in der Türkei6 Monate ∙ Ab 1. Januar ∙ Wohnsitz
Nur zur allgemeinen Information – keine Rechts-, Steuer-, Einwanderungs-, Finanz- oder sonstige Beratung. Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine fachkundige Beratung. Prüfen Sie die Angaben anhand der offiziellen Quellen und lassen Sie Ihre Situation von qualifizierten Beratern beurteilen: Für Ihre Entscheidungen sind Sie selbst verantwortlich.