90/180-Regel im Schengen-Raum
Auf einen Blick
| Eckdaten | |
|---|---|
| Höchstdauer | 90 Tage |
| Zeitraum | Rollierende 180 Tage |
| Zählweise | Jeder angebrochene Tag |
| Weitere Voraussetzungen | Nur Kurzaufenthalte, keine Erwerbstätigkeit |
Die Regel im Detail
Die Regel gilt für:
- Staatsangehörige eines visumbefreiten Landes – darunter die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan –, die ohne Visum einreisen. Britische Staatsangehörige unterliegen ihr seit dem Brexit.
- Inhaber eines Schengen-Visums für einen Kurzaufenthalt (Typ C), etwa für Urlaub, Geschäftsreisen oder Familienbesuche.
- Remote Worker, Ruheständler und Vielreisende, die ihre Zeit zwischen dem Raum und anderen Ländern aufteilen.
Sie gilt nicht für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, die Freizügigkeit genießen und überhaupt keine Tagesgrenze kennen. Die Regel begrenzt die Anwesenheit, sie erlaubt nichts Bestimmtes – sie gibt kein Recht auf Erwerbstätigkeit, und die Tage zählen nicht für einen Aufenthaltstitel.
Die beiden Stolperfallen liegen im Aufbau der Regel. Die 90 Tage gelten für den gesamten Raum und nicht pro Land – ein Monat in Spanien und zwei Monate in Deutschland verbrauchen also dasselbe Kontingent. Und das Zeitfenster von 180 Tagen rollt mit, statt sich zurückzusetzen – es gibt also kein Datum im Kalender, an dem Ihre Zählung neu beginnt.
Längere Aufenthalte, Arbeit und Studium fallen ganz aus dieser Regel heraus. Dafür brauchen Sie ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Aufenthaltstitel des jeweiligen Landes – eine eigene Erlaubnis mit eigenen Voraussetzungen.
So behalten Sie den Überblick
- Die Höchstdauer liegt bei 90 Tagen Anwesenheit im Schengen-Raum innerhalb jedes Zeitraums von 180 Tagen.
- Jeder angebrochene Tag zählt als voller Tag – Einreise- und Ausreisetag gehen also beide in die Summe ein.
- Wählen Sie den Tag, den Sie prüfen wollen, zählen Sie von dort 180 Tage zurück und addieren Sie alle Tage, die Sie in diesem Zeitraum im Raum verbracht haben. Läge die Summe über 90, dürfen Sie an diesem Tag nicht im Raum sein.
- Tage fallen aus der Zählung, sobald sie mehr als 180 Tage zurückliegen – Ihr Kontingent füllt sich also nach und nach wieder auf, nicht auf einen Schlag.
- Ein Wechsel zwischen den Mitgliedstaaten ändert nichts – für die Zählung ist der ganze Raum ein Gebiet.
Bewahren Sie für jede Reise Bordkarten, Unterkunftsbuchungen und etwaige Aufenthaltsdokumente auf – Ihre eigenen Unterlagen sind das, was Ihnen bleibt, falls die amtlichen Ein- und Ausreisedaten (EES) einmal falsch sind. Die Europäische Kommission bietet außerdem einen offiziellen Rechner für Kurzaufenthalte an, und eine geplante Reise dort vorab zu prüfen, ist besser, als eine strittige Zählung an der Grenze zu rekonstruieren.
ETIAS und Einreise-/Ausreisesystem (EES)
Zwei getrennte Reformen betreffen die Grenzkontrolle visumfreier Reisender und Inhaber von Visa für einen Kurzaufenthalt. Die eine ist bereits in Kraft, die andere noch nicht.
- Was das EES ist – Das Einreise-/Ausreisesystem hat den Stempel im Pass durch eine elektronische Erfassung jeder Ein- und Ausreise ersetzt, mit Fingerabdrücken und Gesichtsbild. Die schrittweise Einführung an den Grenzen begann im Oktober 2025, seit April 2026 ist das System voll in Betrieb, und nach ihm wird Ihre Tageszählung heute berechnet – ein Overstay fällt aus diesen Daten auf, ohne dass ihn ein Grenzbeamter bemerken muss. Ihr Datensatz wird in der Regel 3 Jahre nach Ihrer letzten Ausreise aufbewahrt, bei Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer oder nach einer Einreiseverweigerung 5 Jahre.
- Was ETIAS sein wird – eine eigene, zusätzliche Voraussetzung, die zur visumfreien Einreise hinzukommt und sie nicht ersetzt. Visumfreie Reisende werden vor der Reise online eine Genehmigung über das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) beantragen müssen, vom Grundgedanken her ähnlich wie das ESTA der USA.
- Aktueller Stand – ETIAS ist noch nicht in Kraft. Der geplante Start Ende 2026 ist aus den offiziellen Hinweisen verschwunden, ohne dass ein neuer Termin bestätigt wurde, und Branchenschätzungen gehen inzwischen von 2027 aus. Prüfen Sie vor der Reise die offizielle ETIAS-Seite, statt in die eine oder andere Richtung zu vermuten, und seien Sie vorsichtig bei inoffiziellen Seiten, die kostenpflichtige „ETIAS-Anträge“ für ein System anbieten, das noch gar keine annimmt.
Keine der beiden Reformen ändert die Höchstdauer von 90 Tagen. Beide ändern nur, wie Ein- und Ausreise und – sobald ETIAS startet – die Prüfung vor der Reise kontrolliert und erfasst werden.
Sonderfälle
- Weil das Zeitfenster mitrollt, kann eine alte Reise Sie noch einschränken. Ein langer Aufenthalt, der vor vier Monaten endete, liegt noch im Rückblick von 180 Tagen – wie viel Kontingent Ihnen heute bleibt, hängt also von Reisen ab, an die Sie vielleicht gar nicht mehr denken.
- Einige Mitgliedstaaten haben bilaterale Abkommen über Visumfreiheit, die älter sind als Schengen. Sie können für bestimmte Kombinationen aus Staatsangehörigkeit und Land zusätzliche Zeit über die 90 Tage hinaus erlauben. Angewendet werden sie uneinheitlich, und Sie sollten sich nie darauf verlassen, ohne Ihren konkreten Fall mit dem jeweiligen Land zu klären.
- Ein Aufenthaltstitel oder nationales Visum eines Mitgliedstaats nimmt Sie aus dieser Regel heraus. Zeit, die Sie damit im ausstellenden Land verbringen, wird nicht auf die 90 Tage angerechnet, Zeit in anderen Mitgliedstaaten in der Regel aber schon.
- Die Mitgliedschaft im Raum ändert sich. Erst in den letzten Jahren sind Länder hinzugekommen, und mit dem Beitritt wandern die Tage in einem Land von einem eigenen nationalen Kontingent in die gemeinsame Schengen-Summe.
- EU-Mitglied heißt nicht Schengen-Mitglied. Zypern ist das deutlichste Beispiel: ein EU-Staat mit einem eigenen visumfreien Kontingent, gleich aufgebaut, aber völlig getrennt – ein Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einreise nach Zypern, und Zeit dort berührt Ihre Schengen-Zählung in keine Richtung.
- Gibraltars Landgrenze zu Spanien ist seit Juli 2026 eine Binnengrenze. Seit dem 15. Juli 2026 wendet Gibraltar die Schengen-Grenzregeln an, obwohl es weder zur Europäischen Union gehört noch formell Schengen-Mitglied ist – am Übergang nach Spanien gibt es keine regulären Kontrollen, die Kontrolle an der Außengrenze findet stattdessen am Flughafen und im Hafen Gibraltars statt. Zeit dort zählt wie Zeit überall sonst im Raum.
- Auch Monaco, San Marino und die Vatikanstadt haben keine Grenzkontrollen, obwohl sie keine Mitglieder sind. Jeder dieser Staaten ist von einem Schengen-Land umschlossen oder öffnet sich direkt dorthin – Monaco nach Frankreich, San Marino und die Vatikanstadt nach Italien –, ohne Grenzkontrolle bei der Einreise. Tage dort zählen für Ihre 90 genau so, als hätten Sie sich im Nachbarland aufgehalten.
- 90 Tage liegen unter der Tagesschwelle jedes Mitgliedstaats, was nicht dasselbe ist wie Sicherheit. Die Grenze hält Sie unter den üblichen 183 Tagen, die Mitgliedstaaten haben aber Wege, die keine Tageszählung brauchen – Spanien vermutet die Ansässigkeit, wenn Ehepartner und minderjährige Kinder dort leben, und Frankreich berücksichtigt Ihren Haushalt oder den Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Was bei Fehlern droht
Ein Overstay wird heute automatisch erfasst, statt davon abzuhängen, dass ein Grenzbeamter ihn bemerkt, und er begleitet Sie bei jedem späteren Grenzübertritt und jedem Visumantrag im gesamten Raum. Die Bußgelder legen die Staaten selbst fest, und sie gehen weit auseinander, die ernste Folge ist aber eine Einreisesperre – nach EU-Recht in der Regel auf fünf Jahre begrenzt und nur bei einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit länger. Eine Sperre wird im raumweiten Fahndungssystem eingetragen, sodass die Entscheidung eines Landes Ihnen alle anderen verschließt. In solchen Fällen empfiehlt sich dringend eine fachkundige Beratung.
Beispiele
Reisen über das Zeitfenster verteilt
Sie verbringen im Januar 30 Tage in Frankreich und im April 30 in Italien und planen dann eine Reise im Juli. Bis Juli sind die Januartage aus dem Rückblick von 180 Tagen gefallen und zählen nicht mehr – Sie haben also Spielraum für einen weiteren Aufenthalt innerhalb der 90 Tage.
Ein langer Aufenthalt, der das ganze Kontingent verbraucht
Sie reisen am 1. März nach Portugal ein und bleiben dort. Ende Mai erreichen Sie 90 Tage und müssen ausreisen. Sofort zurückkommen können Sie nicht – Sie müssen warten, bis genug dieser Tage älter als 180 Tage sind und Ihre Zählung wieder unter die Grenze fällt.
Länderwechsel, der nichts zurücksetzt
Sie verbringen 45 Tage in Spanien, reisen für weitere 40 nach Deutschland und dann weiter nach Griechenland, in der Annahme, jedes Land gewähre eigene 90. Alle drei liegen im selben Raum – Ihre Summe steht also schon bei 85, und Ihnen bleiben fünf Tage, kein neues Kontingent.
Offizielle Quellen
Häufige Fragen
Nur zur allgemeinen Information – keine Rechts-, Steuer-, Einwanderungs-, Finanz- oder sonstige Beratung. Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine fachkundige Beratung. Prüfen Sie die Angaben anhand der offiziellen Quellen und lassen Sie Ihre Situation von qualifizierten Beratern beurteilen: Für Ihre Entscheidungen sind Sie selbst verantwortlich.