Kann man ILR verlieren, wenn man zu lange außerhalb des Vereinigten Königreichs ist?
Auf einen Blick
| Eckdaten | |
|---|---|
| ILR / Settled Status | Mehr als 2 Jahre am Stück |
| EUSS Settled Status | 5 Jahre am Stück |
| EUSS Settled Status, Schweizer | 4 Jahre am Stück |
| Weg zurück | Returning Resident Visa |
„Indefinite“ heißt nicht bedingungslos
Der Name ist das Problem. Indefinite Leave to Remain hat kein Ablaufdatum, was man verständlicherweise als dauerhaft liest. Das Recht setzt aber voraus, dass Sie tatsächlich im Vereinigten Königreich leben, und es erlischt durch Abwesenheit.
Maßgeblich ist die ununterbrochene Abwesenheit, nicht die Summe. Zwei Jahre am Stück im Ausland beenden es; zwei Jahre verteilt über ein Jahrzehnt, mit echten Rückkehren dazwischen, nicht. In dieser Unterscheidung steckt die ganze Regel – und sie funktioniert genau umgekehrt wie die Abwesenheitsgrenzen auf dem Weg zum ILR. Dort beginnt die Verwirrung.
Das ist eine andere Regel als die, nach der Sie ILR bekommen haben
Oft werden zwei Grenzen verwechselt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten und unterschiedlich zählen.
Bevor Sie ILR haben, begrenzt Appendix Continuous Residence die Abwesenheit in den meisten Arbeits- und Familienkategorien auf 180 Tage in jedem rollierenden Zeitraum von 12 Monaten. Das ist eine kumulative Grenze in einem rollierenden Fenster, und wer sie überschreitet, setzt seine Wartezeit zurück. Nicht jede Kategorie zählt so – das EU Settlement Scheme rechnet mit 6 Monaten in 12, und bei Anträgen über Long Residence gelten für jeden Teil des Zeitraums vor dem 11. April 2024 noch die alten Grenzen von insgesamt 548 Tagen und 184 Tagen für eine einzelne Abwesenheit.
Wenn Sie ILR haben, gilt diese Grenze nicht mehr. Entscheidend ist dann nur, ob Sie jemals länger als zwei Jahre am Stück außerhalb des Vereinigten Königreichs sind. Gegen die Erlöschensregel allein verstoßen selbst 300 Tage Ausland in einem Jahr nicht, solange keine einzelne Abwesenheit über zwei Jahre hinausgeht – bei der Einbürgerung, die separat zählt, fällt so ein Muster aber schwer ins Gewicht.
Beides sind Tageszählungen, aber sie beantworten verschiedene Fragen: Die eine fragt, ob Sie den Status verdient haben, die andere, ob Sie ihn behalten haben.
Rückkehr nach dem Erlöschen
Ist Ihr Status erloschen, führt der Weg zurück über ein Returning Resident Visa. Das ist keine Formsache. GOV.UK verlangt von Antragstellern:
- Enge Bindungen an das Vereinigte Königreich – etwa dass Sie oder Ihre Familie den größten Teil Ihres Lebens dort gelebt haben.
- Angaben zu Ihrer jetzigen Situation und dazu, warum Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs gelebt haben.
Für den Antrag fällt eine Gebühr an, und manche brauchen ihn gar nicht: Angehörige der britischen Streitkräfte, die im Ausland stationiert sind, und ihre Partner sowie Personen, deren Partner britische Staatsangehörige oder dauerhaft aufenthaltsberechtigt sind, wenn einer von beiden für den Diplomatic Service, den British Council mit Sitz im Vereinigten Königreich, das FCDO oder das Home Office arbeitet.
Weil die Entscheidung von belegten Bindungen und Gründen abhängt, sollten Sie sich hier zu Ihrer eigenen Situation fachkundig beraten lassen, statt so oder so vom Ergebnis auszugehen.
Offizielle Quellen
Nur zur allgemeinen Information – keine Rechts-, Steuer-, Einwanderungs-, Finanz- oder sonstige Beratung. Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine fachkundige Beratung. Prüfen Sie die Angaben anhand der offiziellen Quellen und lassen Sie Ihre Situation von qualifizierten Beratern beurteilen: Für Ihre Entscheidungen sind Sie selbst verantwortlich.